Interessengemeinschaft Canada Gold Trust / Henning Goldmines – hat sich gegründet! Kein Geld für teure Anlegerschutzanwälte, bis nicht klar ist, ob da wirklich Geld zu holen ist!

Das sagen Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin, und Eric Brahmbrink, Rechtsanwalt aus Bielefeld auf eine Frage von Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de. Grundsätzlich stellt sich hier nach Ansicht der Rechtsanwälte erst einmal das Problem der Aufklärung. Aufklärung darüber, wo welche Fehler gemacht wurden und wer dann möglicherweise verantwortlich ist, die man zur Rechenschaft ziehen kann und muss. Dafür, so Rechtsanwalt Schulte ist eine Interessengemeinschaft nahezu ideal geeignet. Hier kann man für einen sehr geringen Aufwand eine erste juristische Prüfung und Aufklärung des Sachverhaltes zum Beispiel in Kanada, vornehmen. Hier liegt aber auch die Krux des Ganzen, denn das möglicherweise „werthaltige“ Unternehmen hat seinen Sitz in Kanada. Hier wird nur Vorortaufklärung helfen. Mit irgendeiner Behörde oder Person dort nur in Korrespondenz zu treten, ohne dies Vorort zu klären, wird nicht zielführend sein. Vertiebsmäßig wird hier auch kein großer Anspruch durchzusetzen sein können, denn ein Großteil der Gelder wurde über die Onlineplattform „dima24“ von Malte Hartwieg damals noch, vermittelt. Mobiler Vertrieb war kaum eingebunden. Mit Ausnahme des 1 Fonds von Canda Gold Trust. Hier ist die Frage einer möglichen Beratungshaftung sicherlich zu prüfen, so Eric Brahmbrink aus Bielefeld. Mehr erfahren Sie unter www.ig-canada-gold-trust.de. Wir, von diebewertung.de, wollen die IG Canada Gold Trust unterstützen. Hier kann man mit wenig Geld für den einzelnen Anleger viele Dinge klären. Laufen Sie bitte nicht zu teuren Anlegerschutzanwälten, die möglicherweise nichts bringen. Schließen Sie sich der IG Canada Gold Trust an.

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